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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. für den Bereich Transportlogistik
Wir arbeiten ausschliesslich auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, jeweils neueste Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 EUR je kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie darüber hinaus je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. EUR oder 2 SZR/kg, je nachdem welcher Betrag hoeher ist. Ziffer 27 ADSp gilt nicht als Vereinbarung anderer Haftungshoechstbeträge im Sinne von Art. 25 Montraler Uebereinkommen.
Haftung ausschließlich ADSP (neuste Fassung) in Verbindung mit der CMR (neuste Fassung) und neusten AGB's 2007 (neuste Fassung)

2. für den Verkaufsbereich

I .Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils neuesten Form für alle, auch künftigen Angebote und Geschäftsabschlüsse. Sie finden insbesondere Anwendung beim Verkauf und der Ausführung von Reparatur-, Umbau-, Wartungs- und Montagearbeiten von Containern und dazugehörigem Gerät, im Folgenden als " Container " bezeichnet.

II. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend. Aufträge werden bindend nach schriftlicher Bestätigung unserer Kostenvoranschläge. Maßgebend ist allein der schriftliche Vertragsinhalt; Nebenabreden gelten als nicht vereinbart, Änderungen bedürfen der beiderseitigen Schriftform.
Die Bestimmung von Umfang und Zweckmäßigkeit einer Arbeit obliegt allein dem Auftraggeber. Die vom Auftraggeber veranlasste Stellungnahme eines Sachverständigen o.ä. darf von uns ungeprüft den Arbeiten zu Grunde gelegt werden.
Sofern von unserer Seite oder durch unsere Vermittlung Umfuhren vorgenommen werden, erfolgt dies ausschließlich im Auftrag und auf Kosten des Auftraggebers; eine Haftung durch uns für Schäden bzw. Verluste ist ausgeschlossen.
Wird uns nach Abschluss des Vertrages eine Vermögensverschlechterung des Auftraggebers bekannt, so können wir Sicherheit für unsere Gegenleistung verlangen oder unter Berechnung unserer Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten.

III. Preis
Angebots- und Rechnungspreise sind so kalkuliert, dass anfallendes Altmaterial ohne Vergütung in unser Eigentum übergeht. Kosten der erforderlichen Entsorgung von belastetem Altmaterial sind stets vom Auftraggeber zu tragen.
Unsere Preise beruhen auf dem zum Zeitpunkt des Angebotes maßgebenden Kostenfaktoren. Sollten sich die Kostenfaktoren bis zur Auftragserteilung oder während dessen Durchführung erhöhen, so können auch die Preise im entsprechenden Verhältnis erhöht werden.

IV. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind bei Abnahme bzw. Übergabe der Ware des Containers, spätestens jedoch nach Meldung der Freistellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ohne Abzug zu leisten.
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber unseren Rechnungs- Forderungen ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, es wird mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung aufgerechnet.
Zahlungsverzug tritt automatisch 10 Tage nach Rechnungsdatum ein. Wir sind zur Berechnung der gesetzlichen oder höheren, nachgewiesenen Verzugszinsen berechtigt.

V. Lieferzeit und Lieferungen
Die Lieferzeit ist auf Grundlage des bei Auftragserteilung bekannten Arbeitsumfanges bestimmt. Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Rohstoffen oder ähnlicher Ereignisse, die die Ausführung des Auftrages erschweren, verlängern die Lieferzeit entsprechend, auch wenn sie bei unseren Zulieferern oder sonstigen Vertragspartnern eintreten. Die genannten Umstände entlasten uns auch, wenn wir uns bereits im Verzug befanden.
Im

Falle einer von uns zu vertretenden, sonstigen Lieferungsverzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung ist der Auftraggeber lediglich berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von dem Vertrag zurück zu treten. Ansprüche auf Schadenersatz gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit auf unserer Seite nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.
Wird unsere Leistung aus einem von beiden Vertragspartnern nicht zu vertretenden Umstand unmöglich, so sind beide Parteien nur zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall hat der Auftraggeber die uns entstandenen Kosten zu ersetzen, mindestens jedoch pauschal 10% der Auftragssumme.


VI. Mängelrügen, Gewährleistung
Erkennbare Mängel sind spätestens nach Übergabe des Leistungsgegenstandes oder der Lieferung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort erkannt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Übergabe schriftlich zu rügen.
Bei beanstandungsfrei erfolgter Abnahme durch einen Sachverständigen (einschließlich GL o.ä.) wird unwiderlegbar vermutet, dass später auftretende Mängel nicht durch uns oder unsere Erfüllungshilfen zu vertreten sind.
Bei ordnungsgemäß gerügten und nachgewiesenen Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung in unserem Betrieb verpflichtet. Die Nachbesserung gilt als unzumutbar, wenn der dafür erforderliche Aufwand den Wert des ursprünglichen Liefer- und Leistungsgegenstandes übersteigt. Kommen wir trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung schuldhaft unserer Nachbesserungspflicht nicht nach oder ist eine Nachbesserung für uns unmöglich oder unzumutbar, so kann der Auftraggeber Minderung - höchstens bis zu einem Drittel des Auftrag wertes - oder Wandlung verlangen.
Wird Nachbesserung verlangt, so hat der Auftraggeber den Gegenstand auf seine Kosten anzuliefern und abzuholen.
Für Fremderzeugnisse und Fremdleistungen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung unserer eigenen Gewährleistungsansprüche, die wir gegenüber unseren Lieferanten besitzen.
Instandsetzungsarbeiten, die auf Wunsch des Auftraggebers nur behelfsmäßig vorgenommen worden sind, bleiben ohne jegliche Gewährleistung.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auch eine Haftung für Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen gelegt werden.

VII. Haftung
Unsere Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrunde - ist beschränkt auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen. Auf jeden Fall haften wir nur für unmittelbare Schäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen; die Haftung ist auf den Zeitwert des Containers der Ware beschränkt.
Wird durch uns ein Dritter mit der Vertragserfüllung beauftragt, so haften wir nur für die sorgfältige Auswahl des Subunternehmers. Gegen diesen bestehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche werden auf Verlangen an den Auftraggeber abgetreten.
Von Ansprüchen Dritter hat uns der Auftraggeber frei zu halten.
Für uns übergebene Gegenstände hat der Auftraggeber selbst für erforderliche Versicherungen zu sorgen.
Neben dem gesetzlichen Pfandrecht aus Werkvertrag steht uns auch ein vertragliches Pfandrecht wegen Forderungen aus früheren durchgeführten Arbeiten oder sonstigen Leistungen zu, sofern sie mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen.

VIII. Verjährung
Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten nach Übergabe bzw. Leistung.

IX. Sonstiges
Vergeben wir den Auftrag weiter an einen Dritten, so gelten diese Bedingungen im Verhältnis zum Auftraggeber auch zu Gunsten dieses Dritten.

X. Schlussbestimmungen
Ergänzend gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen ( ADSp. ) Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Soweit eine Unvereinbarkeit mit zwingenden gesetzlichen Vorschriften gegeben ist, sind diese Bedingungen in dem gesetzlich zulässigem Umfang sinngemäß anzuwenden.
Erfüllungsort für beide Teile und Gerichtsstand ist ausschließlich Rostock. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sanitz, den 24.08.2009